1. AGB für Beratungsleistungen der Pure Consultant GmbH
§1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der Pure Consultant GmbH finden Anwendung für alle Beratungsleistungen, die die Pure Consultant GmbH gegenüber dem Auftraggeber erbringt und allen Tätigkeiten, die mit der Beratung in Zusammenhang stehen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der Pure Consultant GmbH finden auch entsprechende Anwendung, wenn die Pure Consultant GmbH neben oder statt einer Beratung andere Dienstleistungen erbringt. Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Pure Consultant GmbH. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Unsere angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Klienten (Unternehmen und Selbstständige). Daher erfolgt auch der Verkauf von Beratungsdienstleistungen nur an gewerbliche Klienten nach i.S.v. § 14 BGB.
§2 Durchführung der Beratung
Die Pure Consultant GmbH wird die Beratungsleistung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraumes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die Auswahl der Mitarbeiter, die Beratung erbringen, bleibt der Pure Consultant GmbH vorbehalten.
§3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die Pure Consultant GmbH bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Beratungsleistungen. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter von der Pure Consultant GmbH einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von der Pure Consultant GmbH für Informationen und Fragen etc. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
§4 Termine
Kommt die Pure Consultant GmbH mit dem Abschluss der vereinbarten Beratungsleistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer der Pure Consultant GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung beschränken sich auf für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf ½ v.H., max. jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt die Pure Consultant GmbH im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
§5 Verzug des Auftraggebers
Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer 3 oder gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann die Pure Consultant GmbH für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich die Pure Consultant GmbH, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug – oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht – trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Pure Consultant GmbH zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt, zum anderen berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die Pure Consultant GmbH Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.
§6 Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die Pure Consultant GmbH dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.
§7 Honorare
Die Honorare für die von der Pure Consultant GmbH erbrachten Beratungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit angewendeten Zeiten, sowie Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden Stundensätzen bzw. aus einem während der Bindefrist angenommenen Angebot von der Pure Consultant GmbH. Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Beratungsleistungen erbracht werden sollen, infolge von Pure nicht zu vertretender Umstände oder wegen höherer Gewalt auf einen Zeitpunkt später als 3 Monate nach Eingang des ursprünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Stundensätze, die dann geltenden Stundensätze der zu entrichtenden Vergütung zugrunde gelegt. Soweit nicht anders vereinbart beträgt das Zahlungsziel für das Beratungshonorar 7 Tage ab Rechnungsstellung auf die in der Rechnung angegebenen Kontodaten. Die Pure Consultant GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§8 Haftung
Führen Beratungsleistungen von der Pure Consultant GmbH zu unmittelbaren Schäden, so haftet die Pure Consultant GmbH hierfür im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie bei Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsrecht. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Pure Consultant GmbH deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Pure Consultant GmbH und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen.
§9 Geheimhaltung/Datenschutz
Jede der beiden Parteien ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr in Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für die Arbeitsergebnisse nach Ziffer 5. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei nachweislich allgemein bekannt sind. Die Pure Consultant GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung der EU einzuhalten, insbesondere alle personenbezogenen Daten, die die Pure Consultant GmbH oder seine Mitarbeiter im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses be- oder verarbeiten, nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu nutzen. Die Pure Consultant GmbH ist verpflichtet, ausschließlich Personal mit der Auftragserfüllung zu betrauen, das auf das Datengeheimnis verpflichtet wurde. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Auslaufen des jeweiligen Auftragsverhältnisses fort. Bei Verstößen gegen das Datengeheimnis oder andere einschlägige Rechtsvorschriften sieht das BDSG als auch die DSGVO Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Erfolgt im Rahmen eines vereinbarten Projekts eine Anbindung von der Pure Consultant GmbH an ein vom Auftraggeber betriebenes informationstechnisches Netzwerk, so ist die Pure Consultant GmbH verpflichtet, für die Dauer der Anbindung einen unerlaubten Zugriff von Dritten über diese Anbindung auf das Netzwerk des Auftraggebers auszuschließen.
§10 Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter/-innen des Beraters diesem unverzüglich mitzuteilen.
§11 Leistungshindernisse
Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§12 Zurückbehaltungsrecht seitens des Auftragnehmers
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die Pure Consultant GmbH an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zu rügen würde. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat die Pure Consultant GmbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat. Die Pflicht von der Pure Consultant GmbH zur Aufbewahrung der jeweiligen Unterlagen erlischt sechs Monate nach der Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gemäß Absatz 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§13 Sonstiges
Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Pure Consultant GmbH abgetreten werden. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von der Pure Consultant GmbH. Der Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Er darf nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Pure Consultant GmbH schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Köln, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Pure Consultant GmbH ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht geltend zu machen.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
2. AGB für Trainingsleistungen der Pure Consultant GmbH
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für öffentlich angebotene Trainings sowie für Inhouse Trainings der Pure Consultant GmbH. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Pure Consultant GmbH.
§2 Anmeldungen
Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) und über die Webseite ( www.pureconsultant.de ) möglich. Daraufhin erhalten Sie bei Verfügbarkeit des gebuchten Trainings von uns eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Die Teilnehmerzahl für unsere Trainings ist begrenzt. Daher berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in den Angeboten aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Anderes gilt nur dann, wenn die Pure Consultant GmbH den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zustimmt.
§3 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für den Zweck der Auftragserfüllung genutzt. Der Kunde erteilt damit auch die Erlaubnis über weitere Leistungen und Produkte der PURE informiert zu werden. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG_neu). Der Kunde hat dabei jeder Zeit das Recht seine erteilten Einwilligungen zu widerrufen. Alle weiteren Bedingungen zum Datenschutz stehen in den Datenschutzbestimmungen.
§4 Stornierung, Änderung und Absagen
Die Berechnung der Fristen basiert auf den Wochentagen von Montag bis Sonntag (7 Tage). Nachfolgend werden die Wochentage als „Tage“ bezeichnet.
4.1 Öffentliche Trainings
Anmeldungen für öffentliche Trainings können bis 14 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei Stornierung oder Umbuchung ab 13 Tagen (dabei wird der Tag des Trainingsbeginns nicht mitgerechnet) erheben wir 50% des Trainingspreises und der Prüfungsgebühr. Sie sind berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden. Bei Nichterscheinen des Trainingsteilnehmers, stellen wir Ihnen den vollen Trainingspreis und die Prüfungsgebühren in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch die Pure Consultant GmbH wird, mit dem Einverständnis der Teilnehmer, auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umgebucht. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, erstattet die Pure Consultant GmbH in dem Kontext getätigte Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche für z. B. Reisekosten oder Übernachtungskosten entstehen nicht. Gleiches gilt auch bei Terminen mit der Pure-Termingarantie.
4.2 Inhouse Trainings
Verbindlich beauftragte Trainingstermine können bis 21 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei einer Stornierung ab 20 Tagen (dabei wird der Tag des Trainingsbeginns nicht mitgerechnet) vor Trainingsbeginn bis 7 Tage vor Trainingsbeginn berechnen wir 50% des Trainingspreises, der Prüfungsgebühren sowie die dadurch entstandenen Kosten. Bei Stornierung oder Umbuchung des Trainings ab 6 Tagen vor Trainingsbeginn stellen wir Ihnen den vollen Trainingspreis, die bereits bestellten Unterlagen, die Prüfungsgebühren und die dadurch entstandene Kosten in Rechnung. Absagen behalten wir uns aus organisatorischen und technischen Gründen wie z. B. bei krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers vor. Bei einer Absage durch die Pure Consultant GmbH wird versucht, mit Ihnen einen neuen Veranstaltungstermin zu vereinbaren.
§5 Gebühren und Zahlungsziele
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Trainingsgebühren pro Person und sind bis zum Trainingsbeginn ohne Abzug zu begleichen. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Trainings berechtigt nicht zur Preisminderung. Ist die Zahlung bis zum Trainingsbeginn nicht auf das in der Rechnung angegebene Konto eingegangen oder kann kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, behalten wir uns eine Entscheidung über die Teilnahme vor. Die Zahlungsverpflichtung bleibt unabhängig davon unverändert bestehen. Soweit nicht anders vereinbart beträgt das Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsstellung auf die in der Rechnung angegebenen Kontodaten.
§6 Durchführungsabweichung
Die Pure Consultant GmbH ist berechtigt, Trainings, auch jene mit Termingarantie, räumlich und/oder zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage des Trainings bietet die Pure Consultant GmbH Ersatztermine an. Findet sich kein passender Termin, erstattet die Pure Consultant GmbH bereits gezahlte Entgelte zurück. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Pure Consultant GmbH.
§7 Copyright, Urheber- und Markenrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. In den Trainings der Pure Consultant GmbH werden verschiedene Softwarelösungen eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Die Softwarelösungen dürfen weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und dürfen nicht aus dem Trainingsraum entfernt werden. Des Weiteren gelten die deutschen und europäischen Urheberrechtsbestimmungen.
§8 Haftung
In unseren Trainings werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Trainingsziele erreichen kann. Für den Trainingserfolg haften wir jedoch nicht. Soweit nicht durch § 309 Nr. 7 und 8 BGB geregelt, haften wir für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 10.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Pure Consultant GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für Public Domain Software. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sei denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte der Pure Consultant GmbH durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§9 Eingetragene Warenzeichen
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.
§10 Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des CISG Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
§11 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Pure Consultant GmbH die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Pure Consultant GmbH nicht. Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.